Nach langem Ringen kann die Erhöhung der Bußgelder nun in Kraft treten. Der Bundesrat billigte am Freitag die Verordnung des Bundesverkehrsministeriums zur Änderung des Bußgeldkatalogs für Verstöße gegen die Verkehrsregeln.

Der Bundesrat hat am Freitag höheren Bußgeldern für Verkehrssünder wie Raser zugestimmt. Mehr Geld kosten künftig zum Beispiel auch Parkverstöße. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Radfahrer und Fußgänger sollen besser geschützt werden.

 

Die Änderungen des Bußgeldkatalogs gehen auf eine Einigung von Bund und Ländern im April zurück. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) muss die Verordnung nun noch unterschreiben. Die Änderungen treten dann laut Verordnung drei Wochen nach der Verkündung in Kraft - erwartet wird dies noch im Herbst.

Alle Neuregelungen des Bußgeldkatalogs im Überblick

  • Autofahrer, die ihr Fahrzeug im allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellen, werden laut Katalog unter dem Scheibenwischer künftig ein Knöllchen von bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro finden.
  • Wer innerorts 16 oder 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 bald 70 Euro. Je schneller, desto teurer: Autofahrer, die etwa mit 91 km/h statt der erlaubten 50 km/h durch die Stadt rasen, zahlen, wenn sie erwischt werden, 400 statt 200 Euro, und so weiter.
  • Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.
  • Wer auf die Idee kommt, eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuzuparken oder ein Rettungsfahrzeug zu behindern, der muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
  • Ganz neu: Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
  • Wer keine Rettungsgasse bildet oder eine solche sogar selbst zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
  • Lkw-Fahrer, die gegen die neu eingeführte Pflicht verstoßen, mit dem Lastwagen beim Rechtsabbiegen innerorts nur mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
  • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
  • Auto-Poser aufgepasst: Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.